Ein Andenken oder Geschenke für die Lieben daheim mitbringen, das gehört zum Urlaub irgendwie dazu, oder? Ein paar Muscheln vom Strand zum Beispiel, eine schicke Korallenkette oder Schlangenledergürtel vom Basar. Was viele Urlauberinnen und Urlauber nicht wissen: Ihr Souvenir steht eventuell unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Das Abkommen, auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannt, reguliert den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen. 

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“Viele Reisende tragen, häufig ohne es zu wissen, dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten weltweit blüht”, warnt Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF). Was als harmloses Mitbringsel gedacht sei, könne der Natur massiv schaden: “Produkte, die Teile oder Inhaltsstoffe von gefährdeten Arten enthalten, leisten dem Aussterben dieser Tiere und Pflanzen Vorschub und bedrohen unsere biologische Vielfalt.” 

Für über 38.000 Arten auf der CITES-Liste bestehen, abhängig von der eingeteilten Kategorie, ein komplettes Vermarktungsverbot oder Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr. Bei der Ankunft in Deutschland bleibt von diesen Andenken häufig nichts als ihre Beschlagnahme und ein Bußgeld – oder ein Strafverfahren: Die Bundesbehörden werden an deutschen Flughäfen pro Jahr im Schnitt 1.200-mal fündig; im Jahr 2022 beschlagnahmten Zöllnerinnen und Zöllner knapp 64.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte und Erzeugnisse. Die Verstöße betreffen neben gewerblichen Waren vor allem den Reiseverkehr. Als Fundstücke tauchen im Gepäck von Touristinnen und Touristen besonders oft Papageienfedern, Pythonhäute, getrocknete Seepferdchen, geschützte Kakteen und Orchideen, Riesenmuscheln oder Steinkorallen auf. 

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Der ZZF rät bei Souvenirs mit tierischen oder pflanzlichen Bestandteilen daher zu Zurückhaltung. “Vor dem Kauf fraglicher Produkte die Herkunft überprüfen und im Zweifel lieber darauf verzichten”, macht Holthenrich deutlich. Sinnvoll sei auch, sich bereits vor der Reise über geschützte Arten im Urlaubsland und erforderliche Genehmigungen zu erkundigen. Wer im Urlaub die weltweit bedrohte Flora und Fauna schützen und Probleme bei der Heimreise vermeiden will, kann sich unter  artenschutz-online.de umfassend informieren. Die Webseite von Zollverwaltung und Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt länderbezogen Auskunft darüber, ob es sich bei einem Souvenir um eine geschützte Art oder ein daraus hergestelltes Produkt handelt. 

Quelle: Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e V. (ots), https://www.presseportal.de/pm/73380/5721720

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