Berlin hat mit seinem Mietendeckel die Aufmerksamkeit der ganzen Bundesrepublik auf sich gezogen. Ob Berlins Beispiel in anderen Bundesländern Schule machen wird, ist aber nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayern mehr denn je fraglich. 

In Bayern hatte sich eine Initiative gegründet, die am Beispiel Berlins ein Volksbegehren zur Begrenzung der Miethöhe in 162 bayerischen Gemeinden starten wollte. Damit ist sie jetzt gescheitert. 

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens in Bayern enthielt ein weitgehendes Verbot, in laufenden Wohnungsmietverhältnissen die Miete zu erhöhen. Ausnahmen waren nur vorgesehen, wenn die erhöhte Miete den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigt oder wenn Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Bei der Neuvermietung einer Wohnung sollte es – von Neubauwohnungen abgesehen – verboten sein, eine Miete zu verlangen, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das Gesetz sollte eine auf sechs Jahre begrenzte Laufzeit haben. Für ihr Anliegen hatten die Initiatoren des Volksbegehrens rund 35.000 Unterschriften eingereicht. 

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf mit dem Bundesrecht unvereinbar ist, weil dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Bereits vorhandene bundesgesetzliche Normen versperren die Möglichkeit landesgesetzlicher Regelungen. Der Bundesgesetzgeber hat von der ihm zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht bereits erschöpfend Gebrauch gemacht. Vor diesem Hintergrund könne auch dahingestellt bleiben, ob die angestrebten Regelungen mit dem grundrechtlich geschützten Recht auf Eigentum vereinbar wären.

Gegen das Gesetz gibt es zudem Klagen vor dem Berliner Landes- und dem Bundesverfassungsgericht. Das Berliner Landgericht hat inzwischen Teile des umstrittenen Mietendeckels infrage gestellt. Es hält das Gesetz zwar für verfassungsgemäß, die rückwirkenden Mietobergrenzen jedoch für nicht rechtmäßig.

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