Das neueste Schlagwort in der überhitzten Diskussion um die Wohnungsknappheit heißt „Mietendeckel“. Worum geht es? Nach einem vorläufigen Entwurf der Berliner Bausenatorin sollen Höchstmieten gestaffelt nach Baujahr für fünf Jahre festgesetzt werden. Beträge für Modernisierungen sollen hinzugerechnet werden können. 

Für Wohnungen, die vor 2014 und nach 1990 fertiggestellt wurden, dürften danach maximal 7,97 Euro/m² Kaltmiete verlangt werden, für Altbauten bis 1949 höchstens 6,03 Euro/m², für die Baujahre 1950 bis 1955 bis zu 4,86 Euro/m², für 1956 bis 1964 sind es 5,85 Euro/m². Auf Antrag der Mieter sollen Mieten, die über diesen Grenzen liegen, abgesenkt werden können. 

Die Kritik aus anderen politischen Lagern und aus der betroffenen Wohnungswirtschaft ist scharf. Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft sieht darin einen Angriff auf die Branche und alle Eigentümer. Dieses Ansinnen sei eine Enteignung durch die Hintertür. 

Mitglied des Vorstands, Jürgen Engelberth, sagt: „Eine solche Ausprägung eines Berliner Mietendeckels würde völlig über das Ziel hinaus schießen und damit vor allem diejenigen treffen, die dauerhaft und verantwortlich in den Wohnungsmarkt investieren und ihre Wohnquartiere sozial orientiert pflegen.“ Ziel müsse es sein, die Interessen von Eigentümern und Mietern auszugleichen und mehr bezahlbaren Wohnraum in den betroffenen Ballungsräumen Deutschlands zu schaffen. 

Eine Folge des Mietendeckels wäre die Beschränkung auf das Notwendigste im Umgang mit den Häusern und deren Wohnumfeld. Maßnahmen zum Klimaschutz und für den altersgerechten Umbau könnten nicht erfolgen. 

Am Beispiel Spaniens lässt sich ablesen, wie ein Mietendeckel wirkt: Das Angebot an Mietwohnungen ging drastisch zurück, weil die Vermieter fürchteten, Verluste zu machen. Bis heute gibt es in Spanien keinen nennenswerten Mietwohnungsmarkt und nur eine untergeordnete Mietgesetzgebung.

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Bildquelle: 232514_640_SergioStockfleth_Pixabay

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