• Lockerung von Ausgangs- und Kontakteinschränkungen: Wohnungsbesichtigungen wieder möglich
  • Kontakt zu einer haushaltsfremden Person erlaubt: Makler oder Eigentümer können Räume wieder mit Interessenten begehen
  • Hygiene- und Abstands-Vorschriften sind bei Besichtigungsterminen weiterhin strikt zu beachten
  • Vor-Ort-Termine durch Vorauswahl mit Online-Besichtigungen minimieren

Wer wegen der Corona-Krise die Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Haus unfreiwillig pausiert hat, kann aufatmen: Bundesweit werden die strengen Kontaktsperren gelockert, die während der Corona-Krise in den letzten Wochen galten. Damit sind Immobilienbesichtigungen wieder leichter möglich. Hygienevorschriften und Abstandsgebote sind indes weiter strikt einzuhalten. 

“Verständlicherweise war in den letzten Monaten die Unsicherheit sowohl bei Suchenden als auch Anbietern von Immobilien groß. Der Verlauf der Krise erlaubt aber nun die behutsame Öffnung des öffentlichen Lebens und verschafft auch dem Immobilienmarkt wieder etwas Luft”, sagt Cai-Nicolas Ziegler, CEO der immowelt AG. “Dank klarer Regelungen können Miet- und Kaufobjekte nun wieder besichtigt werden. Damit kehrt auch auf dem Immobilienmarkt wieder ein Stück weit Normalität ein.” 

Kontakt zu einer haushaltsfremden Person erlaubt

Explizit verboten waren Besichtigungen von unbewohnten Wohnungen während der Corona-Krise zwar nicht, sie durften aber in der Praxis durch Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote nur unter sehr erschwerten Bedingungen und bei triftigem Grund durchgeführt werden. Das ändert sich nun: In Bayern beispielsweise, wo bisher die strengsten Regelungen galten, sind die Ausgangsbeschränkungen seit 6. Mai aufgehoben – das Verlassen des Hauses ist nun auch ohne triftigen Grund wieder erlaubt. Für Personen, die innerhalb eines Hausstands leben oder verwandt sind, ist der Kontakt zu einer haushaltsfremden Person gestattet. Makler, Vermieter oder Verkäufer dürfen also zusammenlebenden Personen, einem Ehepaar oder einer Familie ein Objekt zeigen. Massenbesichtigungen bleiben indes weiterhin untersagt. Ähnliche Regelungen gelten unter anderem auch in Hessen, im Saarland oder Thüringen. Generell ist in Deutschland der Kontakt zu einer haushaltsfremden Person wieder erlaubt, sodass Besichtigungen mit Makler oder Eigentümer möglich sind – die zulässige Teilnehmerzahl variiert aber von Bundesland zu Bundesland. Angesichts der gestern von Bund und Ländern verkündeten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Tagen weitere Bundesländer die jeweiligen Vorschriften anpassen werden. 

Hygiene-Regeln strikt beachten

Trotz gelockerter Regelungen müssen sich alle Beteiligten selbstverständlich weiterhin strikt an bestehende Hygiene- und Abstands-Verordnungen halten. Mit den folgenden Tipps sind Besichtigungstermine ab sofort wieder durchführbar: 

  • Mund-Nasen-Schutz für alle Beteiligten
  • Körperkontakt vermeiden: Kein Händeschütteln und Abstand von 1 bis 2 Meter halten
  • Auf Hände-Hygiene achten und ggf. Desinfektionsmittel bereithalten
  • Keine gedruckten Dokumente oder Material-Mappen austauschen
  • Infos zur Immoiblie nur digital verschicken
  • Kontakt zu Gegenständen und Oberflächen in der Wohnung so weit wie möglich vermeiden

Quelle: immowelt AG (sw)

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Bildquelle: fotolia – © goodluz

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