11 von 16 Bundesländern nutzen das Bundesmodell zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt nun in einem aktuellen Urteil die verfassungskonforme Auslegung dieses Modells an.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass Eigentümern zumindest die Möglichkeit gegeben werden müsse per Gutachten einen niedrigeren Immobilienwert als den angesetzten zu beweisen. Die Kläger sind Eigentümer eines Hauses, das in den 1880er Jahren erbaut wurde und sich in relativ schlechtem Zustand befindet. Es ist offensichtlich weniger wert, als im Grundsteuerwertbescheid angegeben ist. Sie können dies jedoch nicht durch ein Gutachten belegen, da diese Möglichkeit gesetzlich nicht vorgesehen ist.

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Bildquelle/Fotograf: 123rf-163908003_m/stockbroker

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