Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf zur Überarbeitung der Lärm-Richtlinie vorgelegt, der höhere nächtliche Lärmwerte in städtischen Gebieten zulässt, um den Wohnungsbau zu erleichtern. Konkret sollen die nächtlichen Immissionsrichtwerte in urbanen Gebieten auf 50 dB(A), in Kern- und Mischgebieten auf 48 dB(A) und in allgemeinen Wohngebieten auf 43 dB(A) angehoben werden.
Um die neuen Lärmwerte nutzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört der Einbau spezieller Lärmschutzfenster, deren Extrakosten auf 2.000 bis 3.000 Euro pro Wohnung geschätzt werden.
Verbände und Experten äußern jedoch Zweifel an der Praktikabilität und Wirksamkeit der neuen Regeln. Sie befürchten, dass die strengen Vorgaben und die zusätzlichen Kosten die Umsetzung erschweren könnten.
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