Ab 2025 drohen vielen Immobilienbesitzern durch die neue Grundsteuer hohe Kosten. Wer auf eine Lösung durch die Bundesregierung gehofft hat, wird nun enttäuscht.
Die Länder hatten vom Bund eine gesetzliche Öffnungsklausel gefordert, mit der die Kommunen die Grundsteuer aufspalten und unterschiedliche Hebesätze für Wohn – und Gewerbeeigentum festlegen können. So wollte man die durch die neue Grundsteuer drohende Mehrbelastung zuungunsten von Wohnungs- und Hauseigentümern verhindern. Bundesfinanzminister Lindner hat dies nun jedoch abgelehnt. Die Länder hätten genügend Spielraum, um die Steuerberechnung selbst an regionale Bedürfnisse anzupassen, so der Finanzminister in einem Brief an seine Kollegen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Eine Regelung durch den Bund wäre dagegen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, sowohl im Hinblick auf die Zeitschiene als auch auf die Rechtssicherheit, so Lindner. 

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