Der Bundesrat will Mietwucher härter bekämpfen und diskutiert deshalb eine entsprechende Gesetzesverschärfung. Eigentümer-Vertreter warnen vor den Folgen. Diskutiert wird eine Verschärfung des Verbots der Mietpreisüberhöhung in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Der Satz, dass ordnungswidrig handelt, wer „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt verlange soll in „bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ abgeändert werden. Das maximale Bußgeld solle auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Eigentümer-Vertreter sehen darin eine verschärfte Mietpreisbremse 2.0 und befürchten, private Vermieter könnten sich vom Markt zurückziehen.

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BildquelleFotograf: 123rf-150434869_m/fizkes

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