Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten. Es ging um die Frage, ob zwei 50 Quadratmeter Beete in einem Vorgarten mit Kies und einzelnen Pflanzen rechtlich als “Grünflächen” zu betrachten sind. Wäre das der Fall gewesen, dann hätten sie den Vorschriften der Bauordnung entsprochen und eine Beseitigungsanordnung der Kommune wäre hinfällig gewesen. Doch sowohl Verwaltungs- als auch Oberverwaltungsgericht urteilten, dass man nicht von Grünflächen sprechen könne. Wesentliches Merkmal müsse hier der “grüne Charakter” der Gesamtanlage sein. Das sei aber bei einzelnen Koniferen und Sträuchern inmitten einer Kiesfläche nicht der Fall.

Bildquelle/Fotograf: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Aktenzeichen 1 LA 20/22)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS (sw)

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