Die KfW reagiert auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und hat vier Förderprogramme aus dem Bereich Wohnen und Bauen mit sofortiger Wirkung gestoppt.
Das sind: „Altersgerecht Umbauen“, „Energetische Stadtsanierung“, „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“, „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“. Für diese Programme können seit dem gestrigen Mittwochabend keine Anträge mehr gestellt werden, bereits vorliegende Anträge werden nicht mehr zugesagt. Bereits zugesagte Förderungen seien hingegen nicht betroffen.

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Bildquelle/Fotograf: 123rf-195604729_m/kupparock

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