Der Hausbesitz ist für viele Menschen ein großer Traum und eine bedeutende Investition. Doch mit dem Erwerb einer Immobilie gehen auch laufende Kosten für Instandhaltung und Reparaturen einher. Glücklicherweise bietet das deutsche Steuersystem Möglichkeiten, bestimmte Reparaturkosten steuerlich abzusetzen. I

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Was sind steuerlich absetzbare Reparaturen?

In Deutschland können Reparatur- und Instandhaltungskosten für ein selbstgenutztes oder vermietetes Haus als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um Kosten, die notwendig sind, um den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie zu erhalten, Schäden zu beheben oder energetische Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen. Typische absetzbare Reparaturen können sein:

  1. Dachreparaturen und -erneuerungen
  2. Fassadensanierungen
  3. Renovierungsarbeiten im Innenbereich (z. B. Malerarbeiten, Bodenbeläge)
  4. Heizungsmodernisierungen
  5. Sanierung von Bädern und Küchen
  6. Austausch von Wasser- und Elektroleitungen
  7. Installation von energetischen Maßnahmen (z. B. Solaranlagen, Wärmedämmung)

Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit?

In Deutschland können Reparatur- und Instandhaltungskosten auf zwei Arten steuerlich abgesetzt werden:

  1. Werbungskosten bei Vermietung: Für vermietete Immobilien können die Reparaturkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese mindern die steuerpflichtigen Einnahmen aus der Vermietung und mindern somit die Steuerlast.
  2. Sofortige Betriebsausgaben bei Selbstnutzung: Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können Reparaturkosten als sofortige Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben. Hierbei gibt es oft eine jährliche Obergrenze, bis zu der die Kosten absetzbar sind.

Die steuerliche Absetzbarkeit ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Reparaturen müssen im Zusammenhang mit der Immobilie stehen und dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden.
  • Die Kosten müssen nachweislich angefallen sein und sollten durch Rechnungen und Belege belegt werden.
  • Es handelt sich um Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, nicht um Kosten für reine Schönheitsreparaturen.

Wichtig ist, dass sich Hausbesitzer über die aktuellen steuerlichen Regelungen und Absetzmöglichkeiten informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren, um von den bestmöglichen Steuervorteilen zu profitieren.

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Nutzen für Hausbesitzer

Die steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturen am Haus bietet Hausbesitzern in Deutschland mehrere Vorteile:

  1. Kostenersparnis: Die Möglichkeit, Reparaturkosten steuerlich abzusetzen, kann zu einer erheblichen Kostenersparnis führen und die finanzielle Belastung reduzieren.
  2. Werterhalt der Immobilie: Regelmäßige Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sorgen dafür, dass der Wert der Immobilie erhalten bleibt oder sogar steigt. Dadurch kann der Wiederverkaufswert in Zukunft höher sein.
  3. Wohnkomfort: Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen tragen dazu bei, den Wohnkomfort zu verbessern und die Wohnqualität zu steigern.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturen am Haus ist eine attraktive Möglichkeit für Hausbesitzer in Deutschland, ihre Instandhaltungs- und Modernisierungskosten steuerlich geltend zu machen und dadurch Kosten zu sparen. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Steuergesetze zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um von den Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit optimal zu profitieren. Durch die gezielte Investition in die Instandhaltung und Modernisierung der Immobilie können Hausbesitzer langfristig den Wert ihrer Immobilie erhalten und ihren Wohnkomfort steigern.

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