Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben werden künftig deutlich beschleunigt. Behörden haben nach einer Novelle des Baugesetzbuchs nur noch ein Drittel der bisherigen Zeit, um Bauleitpläne zu genehmigen. Eine zusätzliche Sonderklausel hebelt in bestimmten Fällen Vorschriften aus.
Statt bisher nach drei Monaten müssen Bauleitpläne künftig innerhalb eines Monats genehmigt werden. Außerdem sieht die Novelle vor, Beteiligungsverfahren, bei denen Bürger Einwände vorbringen können, zu digitalisieren. Zusätzlich sollen in Katastrophenfällen, wie beispielsweise der Flutkatastrophe im Ahrtal, Vorschriften des Baugesetzbuchs befristet ausgesetzt werden können. So soll der Wiederaufbau beschleunigt werden.

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Bildquelle/Fotograf: 123rf-120817153_m/andreypopov

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