Die Regierung hat sich doch noch geeinigt und das neue Heizungsgesetz kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt – jedoch mit einigen Änderungen.
Das grundsätzliche Ziel bleibt: Neu eingebaute Heizungen sollen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt jedoch nur noch für Neubauten. Im Bestand soll die Regelung erst greifen, wenn die Kommunen Wärmepläne zur klimaneutralen Wärmeversorgung vorlegen. Großstädte haben dafür bis 2026 Zeit, kleinere Städte und Landkreise bis 2028. Auch dürfen im Neubau vorerst noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind oder mit Biogas betrieben werden. Zudem einigten sich die Koalitionspartner auf einige Ausnahmen und lange Übergangsfristen. Auch Förderungen für alle Bedürfnislagen will die Koalition im Gesetz festschreiben. Wie diese im Detail aussehen, bleibt allerdings weiter offen.

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