Zeichnet sich der nächste Rückschlag für das Heizungsgesetz ab, über das die Ampel-Regierung seit langem diskutiert? Das Gutachten eines Jura-Experten stuft den bisherigen Entwurf als verfassungswidrig ein – aus mehreren Gründen.
Laut Juraprofessor Meinhard Schröder von der Universität Passau verstößt das Gesetz gleich mehrfach gegen Artikel 3 des Grundgesetztes. Der Gleichheitsgrundsatz werde beispielsweise durch die Altersgrenze von 80 Jahren für die Befreiung von der Pflicht zum Heizungstausch verletzt. Dies verkündete der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Neben der Altersgrenze verletze laut Aiwanger auch die Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern gültiges Recht.

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