Das Umwandlungsverbot von Mietwohnungen kommt am 1. Juni. Es gilt in 50 bayerischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt und gilt befristet bis Ende 2025. Betroffen sind nur größere Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Wohnungen im Bestand. Eine Umwandlung größerer Mehrfamilienhäuser ist damit aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, steht aber unter Genehmigungsvorbehalt. 

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