Wenn ein Grundstückskäufer dem Verkäufer ohne angemessene Vergütung Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) überlässt, liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer hingibt. Deshalb ist dieser Vorteil in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Bildrechte/Fotograf: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2500/21; beim Bundesgerichtshof unter II R 32/22 anhängig)

Der Fall: Im Rahmen eines Hauskaufs für 133.000 Euro (inklusive Inventar) wurden Wohnungsrechte im Gesamtwert von fast 150.000 Euro übernommen. Die letztgenannte Summe bezog das Finanzamt in die Berechnung der Grunderwerbsteuer ein. Der Steuerzahler legte dagegen Einspruch ein.

Das Urteil: Das Finanzgericht stimmte der Auffassung des Fiskus zu und ging von einer höheren Grunderwerbsteuer aus. Ob sich der Verkäufer eine Nutzung ohne angemessenes Entgelt vorbehalten habe, müsse in jedem Einzelfall durch Auslegung des Kaufvertrages ermittelt werden.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS (sw)

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