Eigentümer sollten gegen ihren Grundsteuerberscheid Einspruch erheben. Denn möglicherweise ist auch die Neuregelung verfassungswidrig. Davon geht zumindest ein Rechtsgutachten im Auftrag des Eigentümerverbandes „Haus und Grund“ aus. Eine Musterklage soll unter anderem in Sachsen folgen. Alleine in Sachsen-Anhalt wurden inzwischen mehr als 50.0000 Einsprüche gegen die Bescheide erhoben.

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