Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich verkündeten Urteil die Verwendung von Immobilien-Reservierungsgebühren für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Immobilienbranche und könnte den Verbraucherschutz stärken.

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Die Reservierungsgebühr wird üblicherweise von Bauträgern oder Projektentwicklern verlangt, um eine bestimmte Immobilie für einen potenziellen Käufer zu reservieren. In der Regel wird die Gebühr bei Abschluss des Kaufvertrags angerechnet oder erstattet, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Die Gebühr kann je nach Anbieter und Immobilie mehrere tausend Euro betragen.

Der BGH entschied jedoch, dass die Reservierungsgebühr in vielen Fällen als unzulässige Vorauszahlung eingestuft werden kann, da der Verbraucher für diese Zahlung keine Gegenleistung erhält. Die Verwendung von Vorauszahlungen ist jedoch gesetzlich geregelt und unterliegt bestimmten Bedingungen, um den Verbraucher zu schützen.

Insbesondere stellte der BGH fest, dass eine Reservierungsgebühr dann unzulässig ist, wenn der Verkäufer das Risiko eines fehlgeschlagenen Verkaufs auf den Käufer überträgt. Wenn der Verkäufer beispielsweise eine Reservierungsgebühr verlangt, bevor ein rechtlich bindender Kaufvertrag unterzeichnet wurde, kann dies als unzulässige Vorauszahlung angesehen werden.

Das Urteil des BGH könnte dazu führen, dass sich Bauträger und Projektentwickler in Zukunft stärker auf andere Methoden zur Vorabkalkulation des Interesses potenzieller Käufer an einer Immobilie konzentrieren, wie beispielsweise Vorreservierungen ohne Gebühr oder Online-Reservierungen.

Insgesamt wird das Urteil des BGH voraussichtlich zu mehr Klarheit und Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen und den Verbraucherschutz stärken.

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