Da das Bundesmodell der neuen Grundsteuer womöglich verfassungswidrig ist, fordert der Hauseigentümerverband Haus und Grund dazu auf, die Einspruchsverfahren vorerst ruhen zu lassen und auf den Ausgang der Musterverfahren zu warten.
Die Forderung erklärt Alexander Blazek, Verbandvorsitzender in Schleswig-Holstein damit, dass es einer Art Beschäftigungstherapie gleiche, wenn Finanzämter, Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte sich weiterhin mit den Einspruchsverfahren auseinandersetzen würden. Sowohl Finanzverwaltung als auch Grundstückseigentümer sollten auf das Ergebnis der angestrebten Klage des Verbandes warten. Allein in Schleswig-Holstein müssen rund 1,26 Millionen Grundsteuererklärungen bearbeitet werden. 

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