Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. So lautet der Tenor eines finanzrechtlichen Urteils.

Bildquelle/Fotograf: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 7 K 3215/16)

Der Fall: Ein Ehepaar lebte mit seiner kleinen Tochter am Beschäftigungsort in einer gemieteten 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Im mehr als 300 km entfernten Heimatdorf besaß man Miteigentum an einem teils selbst genutzten Bungalow. Diverse Ärzte der Familie befanden sich in der Umgebung des Heimatdorfes, außerdem trug man laufende Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie. Trotzdem verweigerte das Finanzamt die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, weil sich der eigentliche Familienwohnsitz in der Wohnung am Beschäftigungsort befinde.

Das Urteil: Das Finanzgericht erkannte aufgrund der äußeren Umstände einen eigenen Hausstand im Heimatdorf an. Das zeige sich unter anderem durch die Beteiligung an der Finanzierung des Objekts, aber auch an den zahlreichen persönlichen Verbindungen dorthin, wie zum Beispiel einer Vereinsmitgliedschaft und den Ärzten vor Ort.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS (sw)

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png
Schreibe eine Beschriftung…

Owners Club – Der erste deutsche Immobilclub Dein Weg zu Immobilien, Eigentum und Wohlstand Wenn du keine Infos zu Investments und Lifestyle mehr verpassen möchtest, melde ich einfach kostenfrei hier zum Immobilclub an und erhalte regelmäßig unser Lifestylemagazin: https://www.oc-magazin.de/owners-club/

Immobilienunternehmer informieren sich hier: https://www.immoexpansion.de

Bildquelle/Fotograf: 123rf-49223810_m/warrengoldswain

Total
0
Shares