Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob Makler für die Reservierung einer Immobilie eine Gebühr verlangen können. Das Urteil könnte eine offene Frage endgültig klären. Zwar gab es schon 2010 ein BGH-Urteil, das eine erfolgsunabhängige Vergütung ablehnte. Die Fallgestaltung ist diesmal aber eine andere, denn im aktuell verhandelten Fall war die Vereinbarung keine Nebenabrede: Ist eine Gebühr dann zulässig, wenn es eine separate Reservierungsvereinbarung gibt oder wenn diese gar notariell beurkundet wird? Erwartet wird, dass der BGH die Frage prinzipiell beantworten wird.
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