Anfang Januar waren erst die Hälfte der nötigen Grundsteuererklärungen eingegangen. Bei Überschreiten der Frist haben Finanzämter mehrere Möglichkeiten, Strafen zu verhängen.
Die gute Nachricht: Wer die Frist nicht eingehalten hat, wird wahrscheinlich nicht sofort zur Kasse gebeten. Die meisten Bundesländer wollen zunächst ein Erinnerungsschreiben verschicken. Zu lange Zeit lassen sollte man sich aber dennoch nicht. So können für jeden angefangenen Monat der Verspätung und für jede Immobilie 0,25 Prozent der festgesetzten Grundsteuer fällig werden. Der Verspätungszuschlag liegt bei mindestens 25 Euro und kann bei sehr teuren Besitztümern auf bis zu 25.000 Euro steigen. Die Finanzämter haben zudem die Möglichkeit die Steuererklärung durch Festsetzung eines Zwangsgeldes zu erwirken. Der Höchstbetrag liegt hier ebenfalls bei 25.000 Euro. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Vollstreckung, bei der sich das Finanzamt das Geld dann beispielsweise durch die Pfändung des Besitzes eines Betroffenen holt.

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