Mülltrennung? Da kommt es in manchen Mietshäusern zu Problemen. Lässt der Vermieter die ordnungsgemäße Trennung regelmäßig kontrollieren, so kann er die Kosten mit seinen Mietern als Betriebskosten abrechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass es zulässig ist, dass der Vermieter einen externen Dienstleister mit dem Behältermanagement beauftragt und die Kosten in der Betriebskostenabrechnung abrechnet (Az.: VIII ZR 117/21).

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