Nicht alle Rentner sind von der Pflicht zur Steuererklärung befreit

Die meisten Menschen freuen sich ja sehr auf die Rente: Endlich Zeit für die schönen Dinge des Lebens und keine lästigen Pflichten mehr! Aber, was viele nicht wissen: Die meisten Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben.

Alle Rentner und Rentnerinnen, deren steuerpflichtiger Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt, müssen eine Steuererklärung abgeben. Wie hoch der ist, verrät Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.

Für die Steuererklärung des Jahres 2021 sind das 9.744 Euro pro Jahr, für Verheiratete und offiziell Verpartnerte ist es doppelt so viel. Das bedeutet, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn Sie mit Ihren gesamten Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen. Unter ‘Einkünften’ versteht das Finanzamt alles, was bei Ihnen, salopp gesagt, reinkommt. Dazu gehört die gesetzliche Rente, eventuell auch private Renten, die Sie haben, Mieteinnahmen, Pachteinnahmen und vieles mehr.

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Der erwähnte Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht besteuert wird. Die Höhe hängt jeweils mit dem Jahr des Renteneintritts zusammen.

Wenn das Finanzamt all Ihre absetzbaren Kosten abgezogen hat, und Sie dann mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben, dann müssen Sie keine Steuern zahlen. Deshalb ist es so wichtig, an alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu denken, die man absetzen kann. Außerdem kann man sich dann für die Folgejahre von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen. Zumindest, bis sich bei Ihnen finanziell was ändert.

Wer sich unsicher ist, konkrete Fragen hat, oder sich Unterstützung bei der Bearbeitung der Steuererklärung wünscht, kann sich an die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. wenden. Einfach anrufen oder eine Mail schreiben. Bundesweit gibt es rund 3.000 Beratungsstellen. Welche bei Ihnen in der Nähe ist, das finden Sie auf der Internetseite unter vlh.de.

Fazit: Nicht immer hat man automatisch mit dem Renteneintritt auch Ruhe vor der Steuererklärung!

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (sw)

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