Die Bundesregierung fördert den Einbau von Kamin- oder Kachelöfen steuerlich: Ob Neubau oder Altbau, Eigentümer oder Mieter – ein Teil der Kosten für den nachträglichen Einbau lässt sich von der Steuer absetzen.

“Wir haben im Moment 60 bis 75 Prozent mehr Beratungsanfragen in diesem Jahr als in den Jahren davor”, sagte der Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, Andreas Walburg, dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” (15.11.2022). Das liege an den drastisch gestiegenen Preisen für Öl, Gas und Strom, obwohl auch die Holzpreise deutlich nach oben geklettert seien.

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Immerhin: 20 Prozent der Kosten absetzbar

Der Einbau eines Kamins oder Kachelofens gilt im Steuerrecht als Handwerkerleistung. Engagiert der Eigentümer einer Immobilie einen Handwerker für Modernisierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, kann er 20 Prozent der Arbeitsleistung des Handwerkers in der Steuererklärung eintragen. Maximal sind es 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig ist: Materialkosten dürfen nicht abgesetzt werden. Das gilt für selbstgenutzte Wohnungen und Häuser sowie für Eigentümer und Mieter, wenn diese die Kosten tragen. Vermieter können ohnehin die gesamten Kosten absetzen.

Tipps vom Umweltbundesamt: Effizienter Ofen und trockenes Holz

Die Verbrennung von Holz statt Öl oder Gas schont das Klima, denn dabei wird nur die Menge an CO2 freigesetzt, die das Holz im Laufe des Lebens gebunden hat, informiert das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite. Da der Einsatz von Holz allerdings auch zu Schadstoffemissionen führe, seien auch beim Kaminofen einige wichtige Punkte zu beachten. Mehr Informationen darüber gibt es auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (sw)

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