Nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs – Steigende Anzahl der Verstöße können aufgrund von Personalmangel nicht geahndet werden

Darf auf Sachsens Autobahnen ungestraft aufs Gaspedal getreten werden? Kommt es in Berlin überhaupt noch zur Ahndung von Verkehrsverstößen? Aktuell werden zahlreiche Verkehrsteilnehmer bei Vergehen wie Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße nicht belangt. Grund dafür ist ein Personal-Notstand der jeweiligen Bußgeldstellen.

Bildquelle/Fotograf: CODUKA gmbH/Geblitzt.de

Mehr als jeder zweite Verkehrsverstoß wird in Sachsen nicht geahndet

Nach Informationen von BILD.de übermittelte die Polizei in Sachsen allein im Jahr 2021 ganze 224.670 Blitzer-Fotos. Doch zu einem Bußgeldverfahren kam es nur in 82.700 Fällen, während 69.120 Bußgeldvorwürfe schlichtweg verjährten. Weitere 72.850 Fällen habe man wegen angeblich zu schlechtem Material nicht weiter verfolgen können. 

Ähnliches gilt für die Hauptstadt. Laut Recherchen der Berliner Zeitung hat die Stadt Berlin bis Ende September mit 81 Millionen Euro zwar aufgrund der schärferen Sanktionen nach der Bußgeldnovelle rund 50 Prozent mehr Einnahmen als im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Doch stieg auch die Verjährungs-Quote um 150 Prozent an, im Falle von Geschwindigkeitsverstößen sogar um unfassbare 250 Prozent. Es ist anzunehmen, dass die Situation bei den Bußgeldstellen in weiteren Bundesländern ähnlich gelagert ist. 

Personalmangel bei den Bußgeldbehörden?

Dass die Bußgeldstellen bei den Verfahren nicht hinterherkommen, ist offenbar einem Mangel an Personal und veralteter Technik geschuldet. Anstatt die Behörden angesichts der steigenden Verstöße infolge der neuen Bußgeldkatalog-Bestimmungen mit mehr Mitarbeitern aufzustocken, wurden im Zuge der Corona-Pandemie stetig mehr Leute abgezogen oder waren krankgemeldet. 

Hohe Einnahmeverluste der Bußgeldstellen in Sachsen und Berlin

Wie BILD.de berichtet, schätzt die Landesdirektion, dass dem Freistaat Sachsen seit 2021 bereits rund 6,5 Mio. Einnahmen aus möglichen Bußgeldverfahren durch die Lappen gegangen sind. Allein auch die 20.000 nicht geahndeten Tempovergehen in Berlin könnte schon bei Annahme des geringsten Bußgelds in Höhe von 55 Euro rund 1,1 Millionen Verlust bedeuten. Zudem ist die Sicherheit im Straßenverkehr aufgrund der Nichtverfolgung von Verstößen nicht mehr ausreichend gewährleistet. 

Geblitzt.de prangert mangelnde Verfolgungsgerechtigkeit an

Wer dieser Tage auf deutschen Autobahnen geblitzt wird, wird demnach nicht unbedingt zur Kasse gebeten. Aber wen ereilt ein Bußgeldverfahren und wen nicht? Jan Ginhold ist Geschäftsführer der CODUKA GmbH, die sich mit dem Service Geblitzt.de seit Jahren erfolgreich für die Anliegen von Verkehrsteilnehmern einsetzt. Für ihn liegt hierbei ein Unrechtsverhältnis vor. 

“Es kann doch nicht sein, dass der auf seinen Führerschein angewiesene, selbstständige Familienvater für einen Verkehrsverstoß belangt wird und eine weniger vom Fahrverbot betroffene Person dagegen nicht”, so Ginhold. Eine derartige Beliebigkeit bei der Ahndung von Verkehrsverstößen dürfe so nicht fortgeführt werden. 

Was man über die Verjährung der Bußgeldvorwürfe wissen sollte

Und wie soll man sich verhalten, wenn man geblitzt worden ist und danach länger nichts von der Bußgeldbehörde gehört hat? Bußgeldvorwürfe verjähren, wenn der Betroffene nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Verstoßes immer noch keine Post von der Bußgeldstelle erhalten hat. Allerdings kann die Verjährungsfrist durch die Zusendung eines Anhörungsbogens um weitere drei auf maximal sechs Monate verlängert werden. Ein nach der Verjährungsfrist erlassene Bußgeldbescheid kann in der Regel also ignoriert werden.

Quelle: CODUKA GmbH (sw)

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