Am 7. November 2022 befasst sich der Bundes-Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen in einer Anhörung mit dem Thema “Wohngeld-Reform”.

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Ab dem 1. Januar 2023 sollen dabei Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei Ihren Kosten für Wohnen unterstützt werden.

Durch steigende Energiekosten und Sanierungen steigen die Kosten die Wohnkosten in Deutschland dramatisch. Um die Folgen abzufedern, ist eine umfangreiche Reform des Wohngeldes geplant.

Erstens die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll, zweitens die Einführung einer Klimakomponente und drittens eine Anpassung der Wohngeldformel.

Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte einen Wohngeldanspruch erhalten (bisher sind es rund 600.000 Haushalte). Geplant ist eine durchschnittliche Erhöhung von rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat.

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