Im Dezember soll das Jahressteuergesetz 2022 in Kraft treten. Das könnte eine deutlich höhere Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien bedeuten. Das neue Gesetz verschärft nämlich die Verfahren zur Wertermittlung. Experten erwarten, dass die dann anfallende Steuer bei vererbten oder zu Lebzeiten übertragenen Immobilien um 20 bis 30 Prozent höher ausfallen wird als bisher. Bei gewerblichen Objekten droht gar eine Verdopplung.

Bildquelle: fotolila – © Freedomz


Betroffen sind in erster Linie Immobilien, deren Wert nach dem Ertrags- und Sachwertverfahren festgestellt wird. Weil der Gesetzgeber dafür schärfere Regeln vorsieht, steigt auch die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Steuerbescheids. Beim Eigentümerverband Haus & Grund geht man davon aus, dass eine bis zu 30 Prozent höhere Erbschaftsteuer bei Wohneigentum anfallen kann. Im Finanzministerium verweist man auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erklärt, dass das Bewertungsverfahren von Immobilien lediglich an aktuelle Marktverhältnisse angepasst wird.


Was es beim Vererben von Immobilien zu beachten gilt, lesen Sie auch im immowelt Ratgeber.

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