Ferien im eigenen Land

Der Tourismus in Deutschland musste während der Coronapandemie schwere Zeiten überbrücken. Die Betreiber von Beherbungsbetrieben aber auch private Ferienhaus- und Apartmentanbieter schauen daher jetzt genau aufs Geld. Das tun auch die Städten und Gemeinden, von denen einige an der Ferienvermietung mit verdienen, indem sie Kurtaxe oder Bettensteuer erheben. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Bettensteuer verfassungskonform ist.

Bildquelle: fotolila – © Soloviova Liudmyla

Viele Begriffe meinen dasselbe: Fremdenverkehrsbeitrag, Fremdenverkehrsabgabe, Kurbeitrag, Kurabgabe, betriebliche Tourismusabgabe, Tourismusbeitrag, Übernachtungssteuer, Bettensteuer, Kultur- und Tourismustaxe oder City Tax – die Gemeinden sind erfinderisch.

Wie auch immer die Steuer genannt wird – alle Einnahmen daraus haben denselben Zweck. Sie sollen den zusätzlichen Aufwand der Gemeinde oder Stadt ausgleichen, der diesen durch die Touristen entsteht. Mit dem Geld wird in erster Linie die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur vor Ort finanziert. Dazu gehören Parkanlagen, Wege, öffentliche Toiletten sowie die Säuberung und Pflege von touristischen Einrichtungen, die zur Attraktivität des Ortes beitragen sollen.

Photo by Josephine Baran on Unsplash

Ortsfremde Personen zahlen die Abgabe meistens pro Kopf und Übernachtung direkt an das Hotel, die Ferienvermieterin oder den Vermieter. Beruflich bedingte Reisende sind von der Abgabe bisher ausgenommen. Auf den deutschen Inseln beträgt die Kurtaxe beispielsweise zwischen zwei und vier Euro pro Tag und Gast, fällt also bei größeren Familien und längerem Aufenthalt durchaus ins Gewicht.

Bildquelle/Fotograf: 123rf-99206383_m/picitup

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt vier Verfassungsbeschwerden aus Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau zurückgewiesen. Es entschied, dass die Steuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie belasten die betroffenen Beherbergungsbetriebe, die die Abgaben einziehen müssen, nicht übermäßig. Beruflich veranlasste Übernachtungen können von der Aufwandbesteuerung ausgenommen werden, müssen es aber nicht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Hotelverband Deutschland (IHA) befürchten, dass die Gemeinden die Steuer nach diesem Urteil noch ausweiten könnten.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png
Schreibe eine Beschriftung…

Owners Club – Der erste deutsche ImmobilclubDein Weg zu Immobilien, Eigentum und Wohlstand Wenn du keine Infos zu Investments und Lifestyle mehr verpassen möchtest, melde ich einfach kostenfrei hier zum Immobilclub an und erhalte regelmäßig unser Lifestylemagazin: https://www.oc-magazin.de/owners-club/

Immobilienunternehmer informieren sich hier: https://www.immoexpansion.de

Bildquelle/Fotograf: Pixabay-gb8430a1f2_1920_MonikaSchroeder

Total
0
Shares