In den letzten Monaten sind die Bauzinsen erheblich gestiegen. Die Finanzierung eines Grundstückes sowie des eigenen Hauses wird damit für viele Menschen immer schwieriger. Probleme lauern aber auch auf jene Bauherren, die bereits ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, dessen Laufzeit bald endet.

Die hohen Energiepreise sowie die Inflation werden die Bauzinsen auch in naher Zukunft auf einem hohen Niveau halten und sie vermutlich sogar ansteigen lassen.

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Tipp 1: alle Rahmenbedingungen objektiv betrachten

Mit dem Baukredit geht der Bauherr in der Regel eine mehrjährige Verpflichtung ein. Sie will gut durchdacht sein, da sie auch erhebliche finanzielle Risiken birgt. Sie lassen sich indes bereits durch einen Eigenanteil an der benötigten Geldsumme senken. Wer 20 oder sogar 30 Prozent des Gesamtumfangs aus dem eigenen Vermögen zusteuert, kann auf diese Weise für bessere Tilgungskonditionen sorgen. Daneben ist eine objektive Beurteilung der Ausgangslage erforderlich: Besitzt der Bauherr noch weitere Ersparnisse, die er einsetzen könnte? Wie hoch darf die Rückzahlungsrate im Monat ausfallen, ohne finanzielle Engpässe auszulösen? Ist künftig mit zusätzlichen Einnahmen zu rechnen, die zur Darlehenstilgung bereitstehen? 

Tipp 2: die Wahl der Darlehensart

Darüber hinaus ist auch die Art des Darlehens wichtig. Hier werden dem Bauherrn vermutlich zwei unterschiedliche Modelle durch die Kreditbank vorgestellt. Einerseits das endfällige Darlehen. Schon der Name deutet die Besonderheit an: Werden über Jahre hinweg nur die Zinsen bezahlt, so wird die gesamte Tilgungssumme erst mit dem Ende der Vertragslaufzeit fällig – das jedoch auf einen Schlag. Andererseits kann auf das Annuitätendarlehen zurückgegriffen werden. Eine Variante, die sich großer Beliebtheit erfreut, da hierbei durch die konstant bleibenden Tilgungsraten ein hohes Maß an Planungssicherheit für den Bauherrn besteht. Dennoch sollte er sich beide Modelle betrachten und anschließend individuell wählen, welches Darlehen ihm die besten Konditionen bietet. 

Tipp 3: die flexible Rückzahlung als Kriterium

Erfahrungsgemäß ändert sich die persönliche Situation des Bauherrn während der langen Vertragslaufzeit. Hier ist folglich eine flexible Gestaltung der Konditionen angeraten, immerhin darf sich aus der Rückzahlung der Darlehenssumme kein unüberwindbares Problem für den Betroffenen ergeben. Er sollte zudem auf das Recht der Sondertilgung achten. Damit ist – je nach Bank zuweilen unter Erhebung zusätzlicher Gebühren – die Option gemeint, einen Teilbetrag der Gesamtsumme außerordentlich zu tilgen. Hier wäre die Wahl eines Kreditgebers sinnvoll, der dieses Recht kostenfrei anbietet. Daneben kann die Vereinbarung eines Tilgungssatzwechsels hilfreich sein. Mit ihr ist es möglich, den Tilgungssatz während der Zeit der Zinsbindung zwei bis drei Mal den persönlichen Bedürfnissen anzupassen. 

Weitere Informationen unter: https://mayer-dau.de/

Quelle: Mayer & Dau Immobilien GmbH

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