Die großen Partys müssen zwar weiterhin warten, doch die Standesämter werden in diesem Winter trotzdem Sonderschichten einlegen müssen: Mit dem 02.02.2022 und dem 22.02.2022 bietet der Februar gleich zwei markante Hochzeitsdaten an. Ein Blick auf die Zahlen lohnt sich aber auch nach der Zeremonie – nämlich bei der Steuererklärung.
Romantik ist eine schöne Sache. Doch eine Hochzeit hat auch handfeste wirtschaftliche Folgen. Besonders deutlich wird das bei der Steuer. Hier profitieren Eheleute und Verpartnerte nicht nur von höheren Freibeträgen und Wahlmöglichkeiten in Sachen Steuerklasse. Sie können auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Diese sogenannte gemeinsame Veranlagung spart nicht nur eine Menge Arbeit, sondern dank des integrierten Ehegattensplittings oft auch Geld. Der Grund: das Finanzamt betrachtet Eheleute und Verpartnerte technisch als einen Steuerzahler – und das ist vielfach günstiger. Doch wie funktioniert das Verfahren?
Je größer die Einkommensunterschiede, desto größer der Splitting-Vorteil
Um zu errechnen, wieviel Steuern (frischverheiratete) Eheleute zahlen müssen, ermitteln die Finanzbeamten zunächst deren gemeinsames Einkommen. Anschließend teilen sie die Summe durch zwei und ermitteln die Einkommensteuer, die auf diesen Betrag anfallen würde. Im dritten Schritt wird das Ergebnis verdoppelt und ergibt nun den Betrag, den das gemeinsam veranlagte Paar tatsächlich an Einkommensteuer zu zahlen hat.
Eine Garantie für niedrigere Steuern ist das Ehegattensplitting allerdings nicht. Die Effekte sind vor allem dann zu spüren, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen – zum Beispiel, weil einer gerade die Arbeitszeit reduziert hat, um sich um die Familie zu kümmern.
Kleines Gehalt – große Ersparnis
Wie groß die Effekte des Ehegattensplittings sein können, zeigt das Beispiel von Sandra und Markus. Das Paar ist seit Anfang 2022 verheiratet. Sandra arbeitet Vollzeit und hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45.000 Euro. Markus ist aktuell in Teilzeit, weil er sich nebenbei um den Bau des Familienheims kümmert. Sein zu versteuerndes Einkommen ist daher auf 15.000 Euro geschrumpft. Wären die beiden nicht gemeinsam veranlagt, müsste Sandra laut Grundtabelle 2022 genau 10.014 Euro und der Markus 955 Euro Einkommensteuer zahlen (ohne Kirchensteuer). Dank Ehegattensplitting fordert das Finanzamt insgesamt 929 Euro weniger Steuern ein.
Weniger üppig ist das Sparpotenzial bei Lisa und Marie. Auch sie sind seit Anfang des Jahres verheiratet, jedoch arbeiten beide Vollzeit. Lisa hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro, Marie kommt auf 25.000 Euro. Würden die beiden konfessionslosen Frauen ihre Steuererklärung jeweils selbst machen, müsste Lisa der Grundtabelle 2022 zufolge 6.581 Euro und Marie 3.562 Euro Steuern zahlen. Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich für sie zwar ebenfalls. Da die Einkommensdifferenz überschaubar ist, liegt ihre ehebedingte Ersparnis aber nur bei 103 Euro.
Tipp: Der Splitting-Vorteil gilt immer rückwirkend für das ganze Jahr. Wer die Schnapszahldaten im Februar ausnutzt, hat daher nicht mehr (und nicht weniger) Vorteile als Paare, die im Sommer heiraten wollen oder sich erst am Silvesterabend 2022 das Ja-Wort geben. Wer will, kann aber auch auf die gemeinsame Veranlagung verzichten, so dass auch nach der Hochzeit beide Partner ihre eigene Steuererklärung abgeben.
Da dieses Vorgehen eher ungewöhnlich und nur in Ausnahmefällen zu empfehlen ist, müssen Paare ihre Entscheidung dem Finanzamt durch zwei einzelne Steuererklärungen mitteilen und angeben, dass sie eine Einzelveranlagung wünschen. So kann eine Einzelveranlagung beispielsweise günstiger sein, wenn ein Ehepartner Einkünfte aus dem Ausland bezieht oder steuerfreie Entgeltersatzleistungen erhält, die gegenüber dem Einkommen des Partners relativ hoch ausfallen.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (sw)
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