“Mehr Sport treiben” ist ein klassischer Neujahrsvorsatz, der sich besonders einfach umsetzen lässt, wenn Ergometer, Laufband und Co. zu Hause stehen. 12 Millionen dieser Fitnessgeräte standen zum Jahresanfang 2021 in den privaten Haushalten in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Diese verteilten sich auf rund 10 Millionen Haushalte. Damit besaß rund jeder vierte Haushalt (26,4 %) in Deutschland mindestens einen Heimtrainer. Der Anteil hat sich in den vergangenen Jahren – auch im Zuge der Corona-Pandemie – kaum verändert: 2016 lag er bei 25,6 %. Allerdings geht bei manchen Haushalten der Trend zum Zweit- oder Drittgerät: 2016 standen rund 11 Millionen Fitnessgeräte in den Haushalten, 2021 waren es rund eine Million Geräte mehr.

In Haushalten, die in ihrem Eigentum wohnten, waren die Geräte mit einem Anteil von 36,5 % am häufigsten zu finden. Unterscheidet man nach Haushaltstypen sind Paarhaushalte ohne Kind mit einem Anteil von 34,2 % am besten mit Fitnessgeräten ausgestattet. Bei Alleinlebenden stand in 18,6 % der Haushalte mindestens ein Fitnessgerät.

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Deutliche Preissteigerungen bei Fitnessgeräten seit Beginn der Pandemie

Während des ersten bundesweiten Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 kletterten die Preise für Crosstrainer, Rudergeräte, Ergometer und Co. ungewöhnlich stark nach oben. Im Jahr 2020 lagen die Preise um 7,9 % über dem Niveau des Vorjahres. Die überdurchschnittliche Entwicklung aus dem Jahr 2020 setzte sich im Jahr 2021 weiter fort. Zudem mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher 2021 für Fitnessgeräte deutlich tiefer in die Tasche greifen als noch vor Pandemiebeginn 2019. Die Preise erhöhten sich im Jahr 2021 um 14,4 % gegenüber dem Jahr 2019 – also vor Beginn der Pandemie. Zum Vergleich: Der Verbraucherpreiseindex stieg im selben Zeitraum um 3,6 %.

Methodische Hinweise

Datengrundlage für die Ausstattung der Haushalte sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2021. Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen. Die Angaben zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar des Erhebungsjahres.

Die ausgewiesene Preisentwicklung für Fitnessgeräte berücksichtigt unter anderem Ergometer, Crosstrainer, Rudergeräte, Laufband, Biketrainer, Rollentrainer und Hanteln.

Quelle: Statistische Bundesamt (sw)

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