Zu jedem Wohngebiet und zu jeder Wohnanlage gehören Freiflächen, auf denen gespielt werden kann. Dies ist nicht freiwillig sondern in den Landesbauordnungen geregelt.

Beispielhaft schauen wir einmal in die Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen:

§8 Abs (4) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden oder ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist. Bei bestehenden Gebäuden nach Satz 1 kann die Herstellung von Spielplätzen für Kleinkinder verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern. Der Spielplatz muss barrierefrei erreichbar sein.

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In § 89 ist weiterhin geregelt, dass die Kommunen weitere örtliche Bauvorschriften dazu erlassen können.

Die Pflicht zur Einrichtung dieser Flächen ist gut und wichtig, bringt aber auch eine nicht zu unterschätzende Verantwortung mit sich Die Flächen werden eingerichtet und angelegt. Neben der Sandkiste werden Spielgeräte aufgebaut. Schaukel, Rutsche und Klettergeräte stehen auf fast jedem Spielplatz und werden natürlich genutzt, abgenutzt und leider auch oft beschädigt. Wichtig ist eine regelmäßige Kontrolle der Spielplätze um Gefahrenquellen schnell zu erkennen und abzustellen. 

Für diese Aufgabe braucht es geschulte Mitarbeiter. Der Hausmeister der Wohnanlage, der kommunale Mitarbeiter des Bauhofes, der Vertreter des Betreibers – wer mit dieser Aufgabe betraut ist, braucht ein geschultes Auge und Fachwissen, was zu tun ist.

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In einem Seminar können diese Fähigkeiten erlernt oder vertieft werden.

Ein solches Seminar vermittelt das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung einer visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Hier erhält man einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und sonstigen technischen Regeln, darunter auch die DIN 1176 Teil 1. 

Für das Frühjahr zu Beginn der „Spielplatz-Saison“ haben wir zwei Seminarbeispiele für Sie gefunden. Hier finden Sie die genauen Inhalte:

01.04.2022 Online-Seminar Link: https://www.avb-akademie.de/kurskalender/#/de/classes/view/155

16.05.2022 Präsenz-Seminar Link: https://www.avb-akademie.de/kurskalender/#/de/classes/view/154

Quelle: A.V.B.-Akademie GmbH Co. KG (sw)

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