Früher war es üblich, die Kaution auf einem dafür vorgesehenen Mietkautionskonto anzulegen. Doch niedrige Zinsen und hohe Gebühren der Banken stellen das altbewährte System auf den Kopf. Mieter und Vermieter können zwar auf Alternativen ausweichen. Doch auch hier sind Vor- und Nachteile abzuwägen.

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Was ist eigentlich ein Mietkautionskonto?

Die Mietkaution sichert ein Mietverhältnis ab. Hinterlässt der Mieter Mietrückstände oder Schäden in der Wohnung, kann der Vermieter die Kaution zur Verrechnung seiner Ansprüche heranziehen. Der Differenzbetrag wird später an den Mieter ausgezahlt – inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Der Begriff Mietkautionskonto fasst dabei die verschiedenen Möglichkeiten der Deponierung einer Kaution während der Mietdauer zusammen. Standardmäßig wird darunter die klassische Anlage der Kaution auf einem Sparkonto bei der Bank verstanden. 

Es werden grundsätzlich 2 Wege unterschieden: Die gesetzliche Anlage nach § 551 BGB Abs. 3 BGB sowie andere frei verhandelbare Anlageformen. Im ersten Fall übergibt der Mieter seinem Vermieter die Mietkaution in bar. Der Vermieter legt das Geld auf einem separaten Konto getrennt von seinem übrigen Vermögen bei der Bank zu den dort üblichen Zinsen an. Auch der Mieter kann die Mietkaution anlegen. Hier wird das Sparkonto über eine sogenannte Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters abgesichert. Weitere frei verhandelbare Möglichkeiten sind z.B. ein Tagesgeldkonto, ein Depot oder eine Bürgschaft. 

Ein Mietkautionskonto ist heute nur noch schwer zu bekommen

Wer heute ein klassisches Mietkautionskonto eröffnen möchte, wird erstmal überrascht sein. Denn die Reaktion der Bank wird wahrscheinlich anders ausfallen als erwartet. Entweder verlangt das Kreditinstitut hohe Gebühren, oder lehnt die Kontoeröffnung sogar komplett ab. Kautionskonten sind bei Banken grundsätzlich unbeliebt. Denn sie machen viel Arbeit, da die Eröffnung zeitintensiv ist, und die Bank zudem jeden Vorgang genau prüfen muss. Seit die Banken aufgrund der Niedrigzinsen mit Kreditvergaben weniger Geld verdienen, versuchen sie, die entgangenen Einnahmen mit Gebührenerhöhungen bei verschiedenen Dienstleistungen auszugleichen. Ist das nicht möglich, wird ein Produkt auch mal komplett eingestellt. So verschwindet das gute alte Sparkonto mehr und mehr aus dem Produktangebot, und mit ihm das Mietkautionskonto. Während einige Sparkassen und Volksbanken dieses noch vorzugsweise ihren Stammkunden anbieten, verzichten Großbanken wie z.B. Postbank, Deutsche Bank oder Santander gleich ganz darauf. Auch bekannte Direktbanken wie ING oder Consorsbank bieten ein solches Konto nicht an. Mieter und Vermieter die ein Kautionskonto außerhalb ihrer Hausbank suchen, haben also eher schlechte Karten. Insbesondere kostenlose Angebote sind nahezu komplett vom Markt verschwunden.

Auch bei Mietern und Vermietern sinkt das Interesse

Gute Argumente ein klassisches Sparkonto abzuschließen, haben aber auch Mieter und Vermieter nicht mehr: Zwar bietet das Konto eine sichere Verwahrung für spätere Ansprüche des Vermieters. Doch das Geld verliert während der Mietdauer an Wert. Der eigentliche Sinn der Verzinsung, nämlich den Kautionsbetrag und damit die Sicherheit für den Vermieter zu erhöhen, findet nicht mehr statt. Ganz im Gegenteil: Wer das Konto eröffnet, muss die hohen Gebühren tragen. Verrechnet man diese mit dem angelegten Betrag, bleibt unterm Strich sogar ein Minus. Hinzu kommt noch der Verlust durch die Inflation. 

Was bleibt, ist auf Alternativen auszuweichen

Die Möglichkeit auf Alternativen zu setzen, lässt 551 BGB Abs.3 Satz 2 den Mietparteien offen: “Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen, und stehen die Erträge dem Mieter zu”. So bietet z.B. ein Tagesgeldkonto etwas mehr Zinsen, und kostet zudem keine Gebühren. Nachteile gibt es jedoch bei der Sicherheit. Denn im Gegensatz zum Sparkonto erfolgt hier keine Verpfändung zugunsten des Vermieters. Wer das Konto eröffnet, kann, wenn die Bank es nicht mitbekommt, missbräuchlich über das Geld verfügen. Gerät der Vermieter in Zahlungsschwierigkeiten, ist die Kaution ebenfalls nicht geschützt, da die Bank ihr Pfandrecht ausüben kann, um das Geld mit ihren eigenen Forderungen zu verrechnen. Stehen Mieter und Vermieter in einem vertrauten Verhältnis zueinander, kann das Tagesgeldkonto durchaus eine Alternative darstellen. 

Bei einem Wertpapierdepot auf dem die Mietkaution in Aktien oder Fonds angelegt wird, ist eine Verpfändung zugunsten des Vermieters zwar möglich. Jedoch muss sich die Bank dazu bereit erklären. Läuft es an den Börsen gut, können Mieter und Vermieter von einer attraktiven Rendite profitieren. Kommt es dagegen zu Kursverlusten, gehen diese zulasten des angelegten Betrags. Im Schadensfall hätte der Vermieter in dem Fall weniger Geld zur Verfügung. 

Sogenannte Mietkautionsbürgschaften haben den Vorteil, dass sie einfach zu handhaben sind, und der Mieter beim Einzug keine Barmittel hinterlegen muss. Doch diese sind mit regelmäßigen Kosten verbunden, die vom Mieter zu tragen sind. Vermieter profitieren dagegen überwiegend von der Bürgschaft. Denn meldet der Eigentümer beim Auszug des Mieters einen Schaden, und reicht der Bank oder Versicherung entsprechende Nachweise ein, kommt es bereits zur Auszahlung des Geldes. Der Mieter muss danach erst mal beweisen, dass die Inanspruchnahme unberechtigt war.

Quelle: Sohn – Finanzberatung (sw)

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