• Höhere Darlehenssummen und höhere Zuschüsse
  • Von den Neuerungen können Immobilienkäufer und Besitzer profitieren, die ein besonders energetisches Objekt erwerben, bauen oder entsprechend energetisch modernisieren
  • Interessenten sollten Kredit- und Zuschussvarianten frühzeitig prüfen und auf genaue Förderbedingungen achten

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW ab 1. Juli bringt für viele Immobilienkäufer und Sanierer deutliche Vorteile. Zudem könnte das Thema Fördermittel in der Immobilienfinanzierung in Zukunft insgesamt noch wichtiger werden. Auch wenn die genauen Zinssätze für die Kredite noch bekannt gegeben werden, überzeugen die Eckdaten der geplanten Subventionen für Energieeffizienz. Interessenten profitieren von höheren Kreditsummen und höheren Zuschüssen. Je besser das erreichte Energieeffizienzniveau, desto höher der Zuschuss. Die Darlehenssummen sind je nach Programm und Energieeffizienz auf 60.000, 120.000 oder 150.000 Euro begrenzt. Zusätzlich fließen nach der Fertigstellung Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent direkt auf das Darlehen und verkürzen damit dessen Gesamtlaufzeit. Mit der neuen “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) sollen noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden.

Von den Neuerungen können Immobilienkäufer und Besitzer profitieren, die ein besonders energetisches Objekt erwerben, bauen oder entsprechend energetisch modernisieren. Das Interesse an nachhaltigen Objekten und Umbauten ist hoch. Mit Blick auf die Umstellung der Förderlandschaft warten aktuell viele ab, es wir jedoch mit einem erhöhten Interesse nach KfW-Programmen ab Juli – vielleicht sogar mit einem regelrechten Run auf die neuen Programme gerechnet.

Die bisherigen KfW-Förderprogramme 151, 152, 153 und 167 werden mit Start der neuen Förderung gestrichen. Die BEG besteht künftig aus zwei Varianten, der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss und der Zuschussvariante. Im wohnwirtschaftlichen Bereich sind das die Kreditprogramme 261 und 262 sowie der Zuschuss im Programm 461. 

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Bei dem Wohngebäudekreditprogramm (261, 262) handelt es sich um einen Förderkredit für Sanierung, Neubau und Kauf. Die KfW reicht bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus aus oder bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr. Zusätzlich zum Darlehen erhält der Kunde den Tilgungszuschuss direkt auf das Darlehen ausgezahlt. Die Zuschüsse fließen, wenn die Maßnahmen fertiggestellt sind. Immobilienbesitzer müssen dann zwischen 15 und 50 Prozent weniger zurückzahlen. Der Wohngebäudezuschuss richtet sich an Interessenten, die ihre Immobilie nachhaltiger machen wollen, die aber beispielsweise über genug Eigenkapital verfügen – also gar keinen Kredit brauchen. Beim Zuschuss 461 gibt es dann bis zu 75.000 Euro Sanierungszuschuss je Wohneinheit oder einen Bauzuschuss von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit. Die bisherigen KfW-Programme 124 sowie 159 bleiben bestehen. Sie unterstützen mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100.000 Euro die selbstgenutzte Wohneigentumsbildung und mit bis zu 50.000 Euro den altersgerechten Umbau beziehungsweise Einbruchsschutz. 

Es ist empfehlenswert, das Thema Förderung ab sofort noch früher in die Finanzplanung einzubinden. Erst- und Anschlussberatungen sind wichtiger denn je, um nicht unwissentlich die Förderfähigkeit zu gefährden. Gerade rund um den Vorhabensbeginn und die Beauftragung von Leistungen sollten sich Interessenten frühzeitig über die genauen Förderbedingungen erkundigen, zum Beispiel im Gespräch mit den Finanzierungsberatern bei Interhyp. Beispielsweise muss der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Kaufvertrags für die Immobilie erfolgen. Die Einbindung von Energieeffizienzexperten sei nicht nur empfehlenswert, sondern in der Regel verpflichtend. 

Quelle: interhyp (sw)

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