Mehrkosten durch CO2-Preis beim Heizen: Einer heizt, zwei zahlen – Vermieter sollen Heizkosten mittragen

Wieder einmal sollen die Vermieter von Gebäuden in die eigene Tasche greifen und die Hälfte der Kosten des CO2-Preises auf Öl und Gas mittragen. Wie der ‚BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft‘ mitteilte, geht das aus der Novelle des Klimaschutzes der Bundesregierung hervor. Damit sind Vermieter plötzlich unverschuldet mitverantwortlich für das Verhalten beim Strom- und Wärmeverbrauch ihrer Mieter, so der Verband. „Die pauschale Kostenaufteilung auf Vermieter und Mieter macht umweltpolitisch überhaupt keinen Sinn und hemmt im Gegenteil Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung von Gebäuden“, ärgert sich Jürgen Engelberth, Vorstandsvorsitzender des BVFI. „Letztendlich ist jeder Vermieter ein Unternehmer, der seinem Kunden, dem Mieter, ein „Produkt“ anbietet also die Mietwohnung. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmer Teile seiner „Produktionskosten“ nicht weitergeben darf. Das wäre so, als würde man beim Brötchenkauf nur noch für Mehl, Wasser und Hefe zahlen dürfen, auf den Stromkosten für den Ofen bliebe der Bäcker aber sitzen. Bei der neuen Lösung ist es sogar noch schlimmer, da der Vermieter gar keinen Einfluss auf das Heizverhalten seiner Mieter hat!“ Der BVFI hatte sich dafür ausgesprochen, die Umlage der Kosten nach dem Energieverbrauch des Gebäudes festzulegen. Bei nicht sanierten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch hätte demnach der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten mitgetragen, in sanierten und energetisch hochwertigen Gebäuden aber hätte der Mieter die Heizkosten, die er selbst verursacht, alleine getragen. „Mit der jetzt in Kraft tretenden Lösung bleiben vielen Vermietern keine Spielräume, in die Modernisierung von Gebäuden zu investieren – ich könnte mir vorstellen, dass Viele die Zusatzkosten durch Mieterhöhungen kompensieren.“

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Der seit Januar 2021 geltende CO2-Preis wird Öl und Gas um etwa acht Cent pro Liter bzw. sechs Cent pro Kilowattstunde verteuern, so das Bundesumweltministerium. Ob die hälftige Aufteilung der Heizkosten zwischen Vermieter und Mieter so umsetzbar ist, wird nun wohl das Bundesverfassungsgericht prüfen müssen. 

Über den BVFI:

Der ‚BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V.‘ hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Verbände für die Immobilienbranche entwickelt. Dies gelang insbesondere durch die konsequente Entwicklung und Erbringung digitaler Dienstleistungen für die Branche.

Der BVFI vertritt die Interessen von Immobilienunternehmern, -investoren, -maklern sowie Immobilienbesitzern. Für seine Mitglieder bereitet der Verband eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und die Ergebnisse einer lebhaften Rechtsprechung praxisnah auf (www.bvfi.de).

Pressekontakt: BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (sw)

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