Die ehemals geteilte Stadt ist in der Diskussion um Wohnungen und Mieten wieder tief gespalten. Die Entscheidung des Bundesfassungsgericht zum Mietendeckel ändert daran erst einmal nichts. Rund die Hälfte der Berliner halten sogar Wohnungsenteignungen für ein geeignetes politisches Mittel, um Wohnungen billiger zu machen. 

Am 15. April 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVG) den Berliner Mietendeckel für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig. Der Mietendeckel bestand aus drei Säulen: einem Mietenstopp, einer Mietobergrenze bei Wiedervermietung und einem gesetzlichen Verbot überhöhter Mieten. Betroffen waren rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin. Die ganze Republik schaute auf dieses Experiment. Was würde passieren, wenn das Modell bundesweit Schule machen würde? Diese Befürchtungen sind jetzt vom Tisch. 

Das Gericht prüfte die Frage der Gesetzgebungskompetenz. Durfte das Land Berlin einen solchen Mietendeckel überhaupt einführen? Das BVG kam zu dem Ergebnis, dass derartige Regelungen zum Mietrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch gehören. Dort hat der Bund aber von seiner Kompetenz mit der Mietpreisbremse (§§ 556 ff. BGB) bereits umfassend und abschließend Gebrauch gemacht. Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und mit mehreren Gesetzesänderungen fortentwickelt. 

Für die Mieter in Berlin, die ihre Miete gesenkt haben, bedeutet das: Die Differenz zur ursprünglich vereinbarten Miete muss rückwirkend zurückgezahlt werden. Ob eine sofortige Kündigungsmöglichkeit besteht, ist zweifelhaft.

Eingriffe wie der Mietendeckel haben nicht nur in Berlin, sondern auch in New York, San Francisco, Barcelona, London und Stockholm gravierende Folgen gehabt: Vermieter investieren weniger in ihre bestehenden Immobilien. Energetische Modernisierungen lohnen sich kaum noch. Die Qualität auf dem Wohnungsmarkt sinkt. In Berlin sank überdies das Angebot an Mietwohnungen um 28 Prozent.

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Bildquelle: Pixabay-berlin-3430321_1920_BillKasma

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