Das Bundesverfassungsgericht hat gekippt, was Branchenkenner schon lange forderten. Der Berliner Sonderweg der Mietpreisdeckelung verstößt gegen das Grundgesetz und ist verfassungswidrig. Damit ist der Weg wieder frei für Investitionen in den Wohnungsmarkt der Hauptstadt, teilte der BVFI Bundesverband für Immobilienwirtschaft mit. 

Ob das Thema Mietpreisdeckelung damit vom Tisch ist, bleibt allerdings abzuwarten. Schon werden seitens der Parteien „Die Linke“ und er „SPD“ Rufe nach einer bundesweiten Deckelung der Mietpreise laut. Denn dazu hätte der Bund ja die gesetzgeberische Kompetenz. „Gerade im Superwahljahr stellen sich viele Parteien auf Klientelpolitik ein, in die Billigmieten gut hineinpassen. Wenn das auf Länderebene nicht geht, dann eben bundesweit“, sagt Jürgen Engelberth, Vorstandsvorsitzender des BVFI. „Weder die Stadt Berlin noch der Rest der Nation braucht neben der Mietpreisbremse auch noch eine Mietpreisdeckelung, die großen Schaden angerichtet hat. Investoren – und übrigens auch Fondssparer – haben unter dieser unsinnigen Verordnung gelitten. Es braucht im Gegenteil Investitionen in den Wohnungsmarkt und schlaue Konzepte für bezahlbaren Wohnraum in den Metropolregionen.“ 

Quelle: BVFI (sw)

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