Die Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Die neuen Regelungen erleichtern Modernisierungen von gemeinschaftlichem Eigentum, geben Verwaltern mehr Befugnisse und Eigentümern mehr Kontrolle. 

Die Novellierung des Gesetzes wurde von Verbänden und Organisationen lange erwartet. Die alten Regelungen aus dem Jahr 1951 und die letzten Anpassungen aus dem Jahr 2007 waren längst überholt. Mit dem neuen Gesetz sollen Umbauten und Modernisierungen gefördert werden, etwa im Bereich Barrierefreiheit und energetische Sanierung. Die Eigentümer der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland können jetzt beispielsweise ohne Zustimmung der Miteigentümer den Einbau einer Ladesäule für Elektroautos veranlassen. In diesem Fall müssen sie die Kosten selbst tragen. Die Kosten von Baumaßnahmen tragen nur dann alle gemeinsam, wenn zwei Drittel der Eigentümer und 50 Prozent der Miteigentumsanteilsbesitzer einer Maßnahme zugestimmt haben.

Die Novellierung des Gesetzes stärkt den Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan, das den Verwalter überwacht. Beiräte bekommen mehr Verantwortung und Eigentümer haben jetzt das Recht, den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abzuberufen. Im Gegenzug erhalten Hausverwalter mehr Kompetenzen und können kleinere Arbeiten eigenverantwortlich in Auftrag geben.

Beschlussfassungen werden in Zukunft einfacher. In Coronazeiten ist überdies eine Abstimmung auch per Video und unabhängig von der Zahl der Anwesenden möglich. Seit Ausbruch der Coronapandemie vor rund einem Jahr sind jedoch zahlreiche Eigentümerversammlungen ausgefallen. Die Notfallgesetzgebung bietet zwar Lösungen für Wirtschaftspläne und Verwalterbestellungen, aber dringende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bleiben auf der Strecke. Daher sei während der Krise noch mehr Flexibilität notwendig.

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