Ob Grundstück-, Haus- oder Wohnungskauf – der Notarvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Vom Vorvertrag bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch – nichts geht ohne Notar. Damit der Notartermin ohne Probleme abläuft, sollen Sie einige Punkte beachten:

Aufgaben des Notars

Alle Immobilienkäufe, die mit einem Grundstück in Verbindung stehen, bedürfen der notariellen Beglaubigung. Hierzu zählen der Grundstückskauf selbst, der Kauf eines Hauses über einen Bauträger, wenn Haus und Grundstück zusammen gekauft werden, der Kauf einer Eigentumswohnung oder der Kauf einer Bestandsimmobilie.

Der Notar fungiert als unabhängiger Dritter und beantwortet alle Fragen die mit dem Kauf einhergehen. Er ist neutral und beschäftigt sich nicht mit Fragen der Wirtschaftlichkeit oder den finanziellen Folgen des Kaufvertrages. Gleichwohl dient er dem Schutz des Käufers.

Der Notar erstellt den Kaufvertrag. Sie erhalten diesen späten 14 Tage vor dem Beurkundungstermin. Diese gesetzliche Frist dient dazu, Ihnen ausreichend Zeit zu verschaffen, den Vertrag zu lesen und Fragen zu klären.

Die Beurkundung

Am Beurkundungstermin nehmen der Notar, der Käufer, der Verkäufer und – falls beteiligt – der Makler teil. Der Notar liest allen Beteiligten den Vertrag vor und erläutert wichtige rechtliche Regelungen. Auch hier dürfen Sie weitere Fragen stellen. Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag unterschreiben oder nicht.

Nach der Unterschrift

Wenn beide Vertragsparteien den Vertrag unterschrieben haben, beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese dient dem Schutz des Käufers – beispielsweise für den Fall, dass der Bauträger insolvent geht, nachdem er bereits Ihr Geld erhalten hat, aber formell noch Eigentümer der Immobilie ist.

Die endgültige Umschreibung erfolgt durch das Grundbuchamt und kann schon mal drei bis vier Monate dauern.

Wichtig: Erst wenn der Käufer im Grundbuch eintragen ist, wird er Eigentümer der Immobilie.

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Bildquelle: fotolia – © Natee Meepian

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