Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Seit mehr als 20 Jahren regelt das Gesetz die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Wind- und Solarkraft decken an vielen Tagen bereits die Hälfte des gesamten deutschen Stromverbrauchs.

Ebenfalls im Kabinett verabschiedet wurde die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetze. Beide Gesetzentwürfe stehen im engen Zusammenhang. Denn der Erneuerbaren-Ausbau muss mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden, damit der Strom vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann. In der EEG-Novelle 2021 wird das Ziel der Treibhausgasneutralität vor dem Jahr 2050 erstmals gesetzlich formuliert. Ob die Regelungen ausreichen, ist umstritten.

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 haben Erneuerbare Energien knapp 48 Prozent des Bruttoinlandsstromverbrauchs gedeckt. Das entspricht einem Anstieg um fünf Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Zu verdanken ist dieser Anstieg vor allem den günstigen Wetterverhältnissen der vergangenen Monate. Insbesondere im ersten Quartal konnte deutlich mehr Strom aus Wind erzeugt werden als im Vorjahr. Ungewöhnlich viele Sonnenstunden sorgten zudem für den deutlichen Anstieg von 13 Prozent der Stromerzeugung aus Solarenergie. Die prozentuale Zunahme der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch beruht zur Hälfte auf einer stärkeren Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und zur anderen Hälfte auf dem gesunkenen Stromverbrauch. Dieser ging, vor allem coronabedingt, in den ersten drei Quartalen 2020 um knapp fünf Prozent zurück.

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