Die Bedeutung von Mietspiegeln hat sich seit der Einführung der Mietpreisbremse deutlich erhöht. Mietspiegel sollen den Wohnungsmarkt realistisch abbilden und die ortsübliche Vergleichsmiete als Referenzwert bei Mieterhöhungen angeben. 

Aber längst nicht in allen großen Städten steht ein Mietspiegel zur Verfügung. Laut Studie der gif-Mietspiegelkommission für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. gilt in 75 von 200 untersuchten Städten zwar die Mietpreispreise, aber 15 von ihnen haben gar keinen Mietspiegel, 21 Städte haben einen einfachen und nur 39 Städte können auf einen qualifizierten Mietspiegel verweisen. Überdies ist die Qualität der Mietpreisspiegel äußerst unterschiedlich. Auch die Art der Datenerhebung und -erfassung sowie das statistische Modell, mit dem die Werte im Mietspiegel ermittelt werden, unterscheiden sich stark. 

Fachleute fordern daher schon lange eine Reform. Seit dem letzten Referentenentwurf sind rund vier Jahre vergangen. Jetzt haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat einen neuen Entwurf vorgelegt. 

Mietspiegel sollen zukünftig über mehr Standards verfügen und rechtssicherer werden. Die Mietspiegelkommission sieht den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts als gelungen an. Bei den Erhebungen zum Mietspiegel soll künftig eine Auskunftspflicht bestehen. Das bedeutet: Wer als Mieter oder Vermieter nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird, muss an der Befragung teilnehmen. Nach Einführung des Gesetzes sollen Mieterhöhungen nur noch mit dem Mietspiegel oder einem Sachverständigengutachten begründet werden können. Bisher konnten Vermieter sich auch auf drei Vergleichswohnungen beziehen. Qualifizierte Mietspiegel sollen alle fünf Jahren neu erstellt werden.

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