Am 19. September ist bundesweiter “Tag des Handwerks”. Wie wichtig von einem Fachbetrieb ausgeführte Arbeiten sind, wird bei der energetischen Gebäudesanierung besonders deutlich: So ist die Modernisierung der Heizungsanlage nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese von Fachbetrieben vorgenommen wurde. Was bei der steuerlichen Förderung außerdem zu beachten ist, lesen Sie hier.

Die Wärmeerzeugung in Gebäuden verursacht neben Verkehr und Industrie die meisten CO2-Emissionen in Deutschland. Die Bundesregierung schafft daher stets neue Anreize für die energetische Sanierung, zuletzt mit einer seit Januar 2020 geltenden Steuerermäßigung für Investitionen in die Heizungsanlage. 

Steuerlich abgesetzt werden können Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, aber auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung durch einen Fachbetrieb. Die Steuererstattung beträgt bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Die neue Fördermöglichkeit für die energetische Gebäudesanierung ist für die Dauer von zehn Jahren angelegt, endet also Ende 2029. Zusätzlich zu den Steuererstattungen profitieren Hauseigentümer auch von den sinkenden Heizkosten, die mit den Modernisierungen einhergehen. So amortisieren sich die Investitionen innerhalb weniger Jahre. 

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Weniger Heizkosten, mehr Klimaschutz

Das eigentliche Ziel der Fördermaßnahmen ist eine Verbesserung des CO2-Fußabdrucks. Denn rund jede Zweite der Heizungsanlagen in Deutschland ist veraltet und arbeitet ineffizient. Hinzu kommt, dass sie überwiegend mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas betrieben werden, die bei ihrer Verbrennung CO2 freisetzen. Dabei gibt es attraktive Alternativen wie beispielsweise Hybrid-Lösungen oder Brennstoffzellensysteme mit einer besseren Umweltbilanz. Um den Bestand zu erneuern, fördert die Bundesregierung deshalb insbesondere Maßnahmen mit Anreizen für die Optimierung, für die Anschaffung moderner Anlagen und für die Nutzung regenerativer Energie. Umgekehrt soll das Heizen mit Gas und Öl über die Einführung einer CO2-Steuer stufenweise teurer werden. 

So funktioniert die steuerliche Förderung

Zunächst gilt es zu entscheiden, ob zur energetischen Sanierung einer selbst genutzten Immobilie eineKfW- oder BAFA-Förderung genutzt werden soll oder die steuerliche Förderung. Eine Kombination von steuerlicher Förderung mit den öffentlichen Förderungen ist nicht möglich. Allerdings ist die Steuerermäßigung eine gute Lösung für diejenigen Hausbesitzer, die ihre KfW- oder BAFA-Förderung nicht oder nicht fristgerecht beantragt haben – auf diese Weise muss niemand auf eine Förderung verzichten. Um die Kosten der Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen zu können, muss ein Fachbetrieb die Arbeiten ausführen und das Haus muss mindestens zehn Jahre alt sein. 

Wer 2020 beim Heizen auf eine Wärmepumpe oder einen Pelletofen umsteigt oder die bestehende Gasbrennwertheizung um eine Solaranlage erweitert, kann sich im darauffolgenden Jahr 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung für das Jahr 2020 zurückholen. Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind sogar 50 Prozent steuerlich absetzbar. Die maximale Steuererstattung pro Objekt beträgt 40.000 Euro. 

Die Modernisierung wird über einen Zeitraum von drei Jahren stufenweise geltend gemacht: 

  • sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) im ersten Kalenderjahr, in dem die Maßnahmen abgeschlossen wurden
  • sieben Prozent (maximal 12.000 Euro) im zweiten Kalenderjahr
  • sechs Prozent im dritten Kalenderjahr

Auch Lüftung abzugsfähig

Abzugsfähig sind seit Inkrafttreten des Gesetzes auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einbau digitaler Systeme, wie sie beispielsweise in Smart Homes zum Einsatz kommen. Auch die Wärmedämmung an Wänden, Decken und Dächern, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Beratungsleistungen werden steuerlich begünstigt. Auch hier gilt es, Fachbetriebe einzubeziehen, die für die ordnungsgemäße Umsetzung aller Maßnahmen sorgen.

Quelle: Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. (sw)

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