Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen den Wunsch nach ausreichendem Platz für Arbeit und Freizeit zuhause gestärkt. Ob ein Pool im Garten, ein Wintergarten oder ein Anbau fürs Arbeitszimmer – viele zusätzliche Wohnwünsche lassen sich mit einem Bauspardarlehen finanzieren. 

Während das angesparte Guthaben eines Bausparvertrags beliebig verwendet werden kann, solange keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, sind Bauspardarlehen an die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Finanziert werden dürfen also nur Anschaffungen, die mit einer Immobilie zu tun haben. Doch auch dabei ist die Bandbreite möglicher Verwendungszwecke sehr groß, wie die LBS Bayern erklärt. 

Als Faustregel gilt: Grundsätzlich kann mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, was fest mit einer Immobilie verbunden ist. Dazu zählen zum Beispiel ein Kachelofen oder eine Alarmanlage. Aber auch größere Anschaffungen wie ein Wintergarten, eine Garage oder ein Swimmingpool können mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Und selbst die Garten-Erstanlage ist zum Beispiel in der Regelung inbegriffen. 

Quelle: LBS Bayern (sw)

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