Berlin hat unter allen deutschen Großstädten einen Sonderstatus – natürlich wegen ihrer Position als Hauptstadt. Aber Berlin ist auch führend darin, Mieter und Vermieter gegeneinander auszuspielen und alle Beteiligten zu verunsichern. 

In der letzten Februarwoche trat der Berliner Mietendeckel in Kaft. Der Widerstand von Seiten der Wohnungsunternehmen und Verbände ist groß. Eine Normenkontrollklage soll jetzt prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Das dafür notwendige Quorum von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages kam schnell zusammen.

Fast zeitgleich hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt sei weiterhin angespannt, sodass die Mieten bis 2025 bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex liegen dürfen. Neu ist die Möglichkeit der Mieter, zu viel gezahlte Beträge bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern zu können. 

Über diese Maßnahmen hinaus hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Mietwucher vorgelegt. Der Tatbestand des Mietwuchers soll vereinfacht und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sollen verhängt werden können. 

Damit nicht genug: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und Frank Nägele, Staatssekretär für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung denken über eine Bodengewinnsteuer nach, um „beispielsweise drei Viertel des leistungslosen Wertzuwachses“ bei der Preisentwicklung von Grundstücken abzuschöpfen. 

Berlin scheint außer Rand und Band. Dabei machen andere Großstädte vor, wie sich die Mietpreisentwicklung dämpfen lässt, beispielsweise Hamburg mit seinem funktionierenden „Bündnis für das Wohnen“.

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Bildquelle: 286586_640_salander_Pixabay

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