Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) stammt aus dem Jahr 1951 und wurde zuletzt 2007 reformiert. Inzwischen hat sich einiges getan, insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz. Die Bundesregierung plant bereits seit 2018 eine Reform. Deren Eckpunkte wurden jetzt konkretisiert.  

Das geltende WEG wird den aktuellen Herausforderungen in vielen Fällen nicht mehr gerecht. Das liegt insbesondere daran, dass für bauliche Maßnahmen häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer notwendig ist. Auch die Chancen der Digitalisierung werden bislang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum zu wenig genutzt. Die Justizminister*innen der Länder haben eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für eine umfassende Reform des WEG erarbeitet hat. Festgestellte Defizite sollen beseitigt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat hierzu am 13.01.2020 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ vorgelegt. 

Wohnungseigentümer sollen zukünftig einen Anspruch auf Gestattung baulicher Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, der Barriere-Reduzierung und des Einbruchsschutzes haben. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen soll ebenso vereinfacht werden wie Maßnahmen, die zu Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

Die Rechte der Eigentümer gegenüber dem Verwalter sollen gestärkt werden. Auch die Teilnahme an der Eigentümerversammlung, die Ladungsfrist, die Möglichkeit einer Online-Teilnahme, die elektronische Beschlussfassung, eine flexiblere Zusammensetzung des Verwaltungsbeirates und Maßnahmen zur Streitbeilegung sollen neu geregelt werden. 

Die Reform soll spätestens zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 abgeschlossen sein. 

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