Der Zulagenantrag für die Wohn-Riester-Förderung 2020 sollte bereits Anfang des Jahres und nicht erst am Jahresende gestellt werden. Je früher der Antrag vorliegt, umso früher wird die Zulage dem Konto gutgeschrieben und damit auch verzinst. Eine frühere Beantragung lohnt sich also grundsätzlich. Für neu abgeschlossene Wohn-Riester-Verträge muss der Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres beim Anbieter eingereicht werden. 

Eine vierköpfige Familie kann jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro erhalten. Um den vollen Zulagenanspruch geltend zu machen, sollten die jährlichen Sparleistungen je Vertrag insgesamt vier Prozent des Bruttojahreseinkommens, maximal 2.100 EUR, abzüglich der staatlichen Zulagen betragen. Änderungen können sich auf den Zulagenanspruch auswirken und sollten unverzüglich mitgeteilt werden. Die Höhe der Förderung wird durch Gehaltserhöhungen, Arbeitslosigkeit, die Änderung des Familienstandes oder auch die Geburt eines Kindes beeinflusst. Hier sollten Sparer zügig die monatliche Sparleistung korrigieren, um den vollen Anspruch zu erhalten. 

Die Zulage muss jährlich neu beantragt werden. Sparer sollten darum den praktischen Dauerzulagenantrag nutzen. So übernimmt der Anbieter die jährliche Beantragung der staatlichen Zulagen und der Riester-Sparer kann dies nicht vergessen. 

Tipp: Riester-Sparer sind trotz Dauerzulagenauftrag für die regelmäßige Überprüfung der persönlichen Daten verantwortlich. Nicht alle Anbieter fragen automatisch bei ihren Kunden Veränderungen ab. Fehlen zum Beispiel Einzahlungen, werden die Zulagen anteilig gekürzt. 

Quelle: LBS – Ostdeutsche Landesbausparkasse AG (sw)

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