Die Zeit bis zum Ende des Jahres können Steuerzahler noch nutzen, um Geld vom Finanzamt zu bekommen. Kosten für Handwerker oder für die Karriere wirken steuermindernd, wenn das Geld zum richtigen Zeitpunkt ausgegeben wird. 

Für Arbeitnehmer lohnt es sich, wenn der Weg zur Arbeit mindestens 15 Kilometer lang ist. Steuerlich anerkannte Ausgaben können auch beruflich bedingte Arbeitsmittel sein wie ein Smartphone, PC oder Schreibtisch.

Wer bis Ende des Jahres Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, kann die Kosten steuerlich in Abzug bringen. Jeder Haushalt kann bis zu 6.000 Euro Lohn- und Fahrtkosten pro Jahr für Handwerkerarbeiten geltend machen, maximal 1.200 Euro gehen direkt von der Steuerschuld ab. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putztätigkeiten, Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Haustiere versorgen, bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen oder bei Hausmeisterdiensten sind steuerbegünstigt. 

Bausparer können sich bis Jahresende die volle Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sichern. Beim Riester-Bausparen erhält jeder förderberechtigte Erwachsene seit dem Beitragsjahr 2018 eine Grundzulage von 175 Euro vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage. 

Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für dieses Jahr. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag.

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Bildquelle: Jahresende_euro-870757_640_BrunoGlaetsch_Pixabay

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