Die Grundsteuerreform war im ganzen laufenden Jahr ein beherrschendes Thema. Die Kontroverse entstand, als Finanzminister Olaf Scholz seinen Gesetzentwurf vorstellte. In den Augen vieler Praktiker ist sein wertorientiertes Modell ein Bürokratiemonster. Bayern wehrte sich und bestand darauf, die Grundsteuer nach dem Flächenmodell zu berechnen. Jetzt ist das neue Gesetz verabschiedet worden.

Den Durchbruch brachte die sogenannte Öffnungsklausel, die es jedem Bundesland erlaubt, die Berechnung der Grundsteuer nach einem eigenen Modell durchzuführen. Um das möglich zu machen, war eine Grundgesetzänderung notwendig.

Am Ende ging es ganz schnell: Direkt nach der Grundgesetzänderung wurde auch das neue Grundsteuergesetz verabschiedet. Die Länderöffnungsklausel bietet die rechtssichere Möglichkeit, ein unbürokratisches Flächenmodell ohne zusätzliche Berechnungen nach dem Bundesmodell für Zwecke des Länderfinanzausgleichs einzuführen. Die Reform muss vom Bundesrat genehmigt und bis zum 31.12.2019 verkündet werden, um wirksam zu werden. 

Viel länger hätte sich die Bundesregierung nicht Zeit lassen dürfen, denn mit der Reform sind Steuereinnahmen der Kommunen von über 14 Milliarden Euro verknüpft. Die wären weggefallen, wenn keine Einigung erzielt worden wäre. 

Der Reformbedarf war entstanden, weil das alte Gesetz wegen seiner Berechnung auf Grundlage veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungskonform ist. Ob das neue wertorientierte Bundesmodell nicht auch wieder verfassungswidrig ist, steht derzeit in Frage. Denn es zielt nicht auf eine Besteuerung von Grund und Boden, sondern auf das Vermögen des Eigentümers.

Die Länder haben jetzt Zeit bis 2025, sich für ein Modell zu entscheiden und es einzuführen. Wie hoch die individuelle Grundsteuerbelastung von Eigentümern und Mietern zukünftig sein wird, ist derzeit nicht zu sagen, weil zunächst die Werte der Grundstücke und statistischen Miethöhen festgestellt werden müssen.

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Bildquelle: © Hans Linde, Pixabay

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