Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) passt in Teilen nicht mehr in die heutige Zeit. Es behindert unter anderem die Schaffung von Lademöglichkeiten für Elektroautos, die Herstellung von Barrierefreiheit und Maßnahmen zum Einbruchsschutz. Auf der Agenda für Reformen steht daher die Vereinfachung von Sanierungen und Modernisierungen. Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaften zu beschleunigen, sollen Eigentümerversammlungen und die Pflichten des Verwaltungsbeirates flexibler gestaltet und die Kompetenzen der Verwalter erweitert werden. Regelungen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sollen sich gegen die Gemeinschaft richten und nicht gegen einzelne Wohnungseigentümer. Die Sondereigentumsfähigkeit soll auf Freiflächen wie Stellplätze und Terrassen erweitert werden. Es ist beabsichtigt, eine Eintragungspflicht für vereinbarungsändernde Beschlüsse im Grundbuch zu schaffen. Rechtsunsicherheiten bei der „werdenden“ Gemeinschaft sollen beseitigt werden.

Vorrangiges Ziel der Reform ist es, die bisher mögliche, oft über lange Jahre herbeigeführte Blockade dringender Baumaßnahmen durch einzelne Eigentümer aufzulösen. Die Wohnungseigentümergemeinschaften sollen flexibler, zeitgemäßer und effizienter handeln können.

Aus dem Abschlussbericht der offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes mit zahlreichen Vorschlägen soll nun ein Gesetzentwurf werden.

Die bisherigen Schwachstellen im Wohnungseigentumsrecht sollen beseitigt und das Wohnungseigentumsgesetz soll praxisnäher werden. Bis Ende des Jahres 2019 soll der Entwurf vorliegen. Jetzt ist das Bundesjustizministerium am Zug, ein Gesetz zu machen, das den Wohnungseigentümern im Sinne des Klimaschutzes, der demographischen Entwicklung und des Verbraucherschutzes mehr Gestaltungsfreiheit und Rechtssicherheit gibt.

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